Unsere grüne Flotte für dein Business-Abo
Neben der Förderung des Firmenimages und dem Beitrag zum klimafreundlicheren Alltag bietet der Umstieg auf eine grüne Firmenflotte zahlreiche weitere Vorteile.
Die jahrzehntelange Erfahrung unserer Experten ermöglicht eine optimale und auf deine Wünsche abgestimmte Beratung. Gerade im Bezug auf eine vollelektrische Firmenflotte kommt es häufig zu Unsicherheiten. Aber keine Sorge, wir sind für dich da und beantworten die alle offenen Fragen zu diesem Thema.
Du willst mehr?
Mit deinem e-Fahrzeug kannst du in vielen Städten gratis Parken. Zudem ist eine e-Flotte auch vom 100 IG-L ("Lufthunderter") ausgenommen.
Elektrofahrzeuge bieten neben regionalen oder imagefördernden Vorteilen auch steuerliche Ersparnisse durch Vorsteuerabzug und Sachbezugentfall.
Unsere verschiedenen Laufzeiten von
6, 12, 18 oder 24 Monaten ermöglichen
eine flexible Umstellung
deines Fuhrparks.
Vorsteuer
Die Vorsteuerabzugsfähigkeit gilt zur Gänze bis zur steuerlichen Angemessenheitsgrenze von € 40.000 (Fahrzeug-Brutto-Anschaffungspreis) und danach bis € 80.000 aliquot.
Liegt der Brutto – Anschaffungspreis über € 80.000 kann die Vorsteuer nicht mehr geltend gemacht werden.
Ein PKW wird mit einem Co2-Emmissionswert von 0 g/km und einem Brutto-Anschaffungspreis von € 36.000 abonniert. Das Fahrzeug wird ausschließlich zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze verwendet.
Monatliche Aborate: € 500
Umsatzsteuer (20%): € 100
Abopreis € 600
Da der Brutto-Anschaffungspreis unter der Angemessenheitsgrenze von € 40.000 Brutto liegt, kann der volle Vorsteuerabzug von € 100 monatlich über die komplette Abo-Laufzeit geltend gemacht werden.
Die monatliche Netto-Aborate von € 500 kann voll als steuerliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Im Vergleich: Beim Leasing hingegen beschränkt sich die Betriebsausgabe auf die Summe der Leasingraten abzgl. Aktivposten.
Die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer erhöht sich durch den Entfall des Sachbezugs nicht.
Die Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeiträge (DB & DZ) und Kommunalsteuer erhöht sich durch den Entfall des Sachbezugs nicht.
Entdecke unsere grüne Flotte
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Deine Ansprechpartner
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